Gerade bei Immobilien und Grundstücken sollte jeder Eigentümer oder Kaufinteressent wissen, welchen Wert sie haben oder haben werden.
Wir bieten die Markt- und Beleihungswert- ermittlung nach § 16 PfandBG für Realkreditinstitute, Banken, Lebensversicherungs- gesellschaften, Bausparkassen etc. auf der Grundlage deren Beleihungswertanweisungen und meiner fachlichen Eignung an.
Die Immobilienwert-Schätzung dient der Positionsbestimmung für den Immobilieneigentümer. Nicht in jedem Fall wird ein Komplettgutachten benötigt.
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