Gebäude gem. § 2 (2) GEG benötigen keinen Energieausweis. Zu diesen Gebäuden zählen u.a. Betriebsgebäude, die überwiegend zur Aufzucht oder zur Haltung von Tieren genutzt werden, Gewächshäuser, Kirchen, Wohngebäude mit einer Nutzungsdauer von < 4 Monaten/Jahr (bspw. Wochenendhäuser), landwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle Betriebsgebäude mit einer Innentemperatur < 12° C, etc.