Der Energieausweis wird i.d.R. immer für ein ganzes Gebäude bzw. einen Gebäudeteil ausgestellt. Somit ist die Ausweisausstellung für eine einzige Wohnung nicht möglich. Bei Energieausweisen, die für ein Mehrfamilienwohnhaus ausgestellt wurden, ist zu beachten, dass der Verbrauch der einzelnen Wohnungen erheblich von dem im Energieausweis angegebenen Wert abweichen kann. Dies hängt im Wesentlichen mit der Lage der Wohnung im Gebäude zusammen. Eine Wohnung an der Gebäudeecke, im Erdgeschoss und über einer ungedämmten Kellerdecke hat einen höheren Verbrauch als eine Wohnung in der Gebäudemitte, die überwiegend an beheizte Wohnungen angrenzt. Lediglich für gemischt genutzte Gebäude werden zwei Energieausweise erstellt. Befindet sich beispielsweise im Erdegeschoss eine Ladenfläche hinter einer Glasstahlfassade und in den oberen beiden Stockwerken eine Wohnnutzung hinter massiven Wänden, so wird für die Ladenfläche ein Ausweis für Nichtwohngebäude und für die Wohnnutzung ein Ausweis für Wohngebäude erstellt. Beträgt die Nutzfläche hingegen weniger als ca. 10% der Wohnfläche und wird sie zudem wohnähnlich genutzt (bspw. Büroflächen), so ist die Erstellung eines Energieausweises für Wohngebäude ausreichend. In diesem Fall werden keine zwei Ausweise ausgestellt.