FAQ

In welchen Fällen kann eine Sachverständige für Grundstücksbewertung helfen?

Zum Beispiel wenn:

  • Der Verkehrswert einer Immobilie oder eines Rechts an einem Grundstück festgestellt werden soll (Beispielsweise in Scheidungsfällen, bei Erbauseinandersetzungen, bei Verkaufs- oder Beleihungsabsichten oder zur Vermögensübersicht.
  • Der Miet- oder Pachtwert für Wohn- oder gewerbliche Räume festgestellt werden soll.
  • Ein bereits vorhandenes Gutachten durch einen zweiten Sachverständigen überprüft werden soll.
  • Eine unabhängige fachliche Beratung, Stellungnahme oder Information benötigt wird.

Ein professionelles Gutachten kann also Zeit und Geld durch Vermeidung langwieriger Auseinandersetzungen oder gar Gerichtsverfahren sparen.

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Immobilien werden überwiegend in Sachsen, aber auch im gesamten Bundesgebiet bewertet. Interne und externe Datenbanken sowie Recherchen bei Behörden, örtlichen Gutachterausschüssen gewährleisten realistische Bewertungsergebnisse.

Bewertet werden alle Arten von Immobilien und Rechten vom selbstgenutzten Einfamilienhaus bis hin zu Spezialimmobilien. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Bewertung von Wohnimmobilien.

Qualifizierte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Sie haben ihre Qualifikation gegenüber unabhängigen Institutionen nachgewiesen und unterliegen deren Aufsicht. Für die Durchführung von Bewertungsleistungen sollten Sie nur qualifizierte Sachverständige beauftragen, die über örtliche Marktkenntnisse verfügen. Die Qualifikation wird durch das Führen des WF – Logos und des HypZert- RundStempels als Nachweis aktueller Kompetenz in der Immobilienbewertung und Auszeichnung als zertifizierter Immobilienbewerter nach DIN EN ISO/IEC 17024 dokumentiert.

Wertermittlung ist nicht alleine theoretisch erlernbar (zumal es in diesem Bereich keinen genormten Ausbildungsweg gibt). Die in langjähriger Praxis gewonnenen Erfahrungen sind durch kein Studium zu ersetzen. Nur die Kombination von theoretischem Wissen und jahrelanger praktischer Erfahrung ermöglicht die Kompetenz, die ein anspruchsvoller Auftraggeber erwartet. Eine Zertifizierung setzt daher voraus, dass der Sachverständige nach einer fundierten theoretischen Ausbildung (z.B. einem einschlägigen Studium) mehrere Jahre intensive praktische Bewertungstätigkeit auf dem betreffenden Sachgebiet ausgeübt hat.

Aber nicht nur alleine die praktische Erfahrung unterscheidet die zertifizierte Sachverständigen von dem Hochschul- oder Akademieabsolventen. Die Pflicht zur Weiterbildung, die regelmäßige Überprüfung von Arbeitsproben und Wissensstand und die regelmäßige Rezertifizierung bewirken, dass die zertifizierte Sachverständige sich nicht auf einem einmalig erreichten Abschluss „ausruhen“ kann, sondern gezwungen ist, ihr Fachwissen ständig aktuell zu halten und sich mit den jeweils neuesten bewertungstheoretischen Erkenntnissen auseinanderzusetzen.

Viele Auftraggeber möchten möglichst von einer unabhängigen und kompetenten Stelle wissen, ob die von ihnen beauftragten Personen qualifiziert sind und ob die von diesen erbrachten Leistungen ihren Qualitätsansprüchen genügen. Dies gilt auch für Grundstücksbewertungssachverständige und deren Gutachten, die z.B. in Scheidungsfällen, Erbauseinandersetzungen, bei Beleihungsabsicht oder einfach nur zum Zwecke der Vermögensübersicht erstellt werden sollen und kann mit der Qualifikation nachgewiesen werden.

Gerät eine zertifizierte Sachverständige in einen Interessenskonflikt oder ist ihre Neutralität anderweitig gefährdet, muss sie den Auftrag ablehnen. Andernfalls riskiert sie den Verlust ihrer beruflichen Existenz z.B. durch Entziehung ihrer Zertifizierung.

In einem Gutachten erfolgt die nachvollziehbare und mit Gründen versehene Prognose oder Beschreibung eines Ereignisses. Dies kann im Hinblick auf Grundstücke ein Verkehrswert oder ein Mietwert zu einem Stichtag sein.

  • Zustandsbeschreibung von Grundstück und Gebäude mit den wertbeeinflussenden Merkmalen
  • Aussagen zur Wahl des Wertermittlungsverfahrens
  • Wertermittlung und Begründung
  • Ableitung des Verkehrswertes

Auf einige Einflussfaktoren kann in einem Wertgutachten nicht abschließend eingegangen werden. Zum einen, weil die Gutachten ohne Entnahme von Materialproben, d.h. zerstörungsfrei erstellt werden, zum anderen, weil das Aufgabengebiet des Sachverständigen begrenzt ist.

Dies betrifft die Prüfung der Altlastenfreiheit und des Baugrundes, statische Fragen der Baukörper, den Schadstoffgehalt von Baustoffen, detaillierte Bauschadensbewertungen oder die Wertermittlung von betriebsspezifischen Einrichtungen. Zu diesen Fragen und Gebiete können auf Wunsch des Auftraggebers qualifizierte Kollegen hinzu gezogen werden.

Margit Paul

Sachverständigenbüro für Bewertung von Grundstücken und Immobilien in Sachsen

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Margit Paul

Diplom-Ing. Ökonom

Margit Paul

Margit Paul

Diplom-Ing. Ökonom, zertifizierte Sachverständige ZIS Sprengnetter Zert (WG); CIS HypZert (F)

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