Energieausweis
Energieausweis erstellen und beantragen.
Ab 2008 ist es für Immobilienbesitzer Pflicht einen Energieausweis bei Neuvermietung oder Verkauf vorzulegen. Durch den Energieausweis ist ein Vergleich des Energieverbrauchs für Kaufentscheidungen von Immobilien möglich.
In Kooperation mit einem Energieberatungsunternehmen bieten wir die Ausstellung der gesetzlich geforderten bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energieausweise für Wohngebäude an.
Der Energieausweis kann auf Grundlage des rechnerisch ermittelten Energiebedarfs oder auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs (Energieverbrauch des Nutzers innerhalb der vergangenen 3 Jahre) erstellt werden. Der bedarfsbasierte Ausweis kann für alle Gebäude ausgestellt werden. Die Ausstellung des günstigeren, aber auch weniger genauen und aussagekräftigen Verbrauchsausweises ist eingeschränkt.
Bereits heute können Immobilieneigentümer die notwendigen Daten erfassen und an eine ausstellungsberechtigte Stelle weiterleiten. Die Qualität unserer Energieausweise setzt sich durch eine Datenerhebung einer qualifizierten Fachkraft unseres Büros im Ortstermin ab und bietet dem Eigentümer einen echten Mehrwert gegenüber einer eigenen Datenerfassung, die ihm selbst, insbesondere im Falle eines bedarfsbasierten Energieausweises, nur schwerlich bzw. nicht möglich wäre und deswegen zusätzliche Sicherheit gibt.
Der entsprechende Energieausweis wird innerhalb von 5 Werktagen nach der vollständigen Datenerfassung geliefert. Neben dem Energieausweis erhalten Sie zusätzlich eine Anlage zum Energieausweis mit den als Grundlage für den Ausweis erfassten Daten.
Weitere Informationen zum Energieausweis finden Sie hier als PDF.
Häufig gestellte Fragen zum Energieausweis:
Margit Paul
Sachverständigenbüro für Bewertung von Grundstücken und Immobilien in Sachsen
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Margit Paul
Diplom-Ing. Ökonom