Der Energieausweis enthält neben den Energievergleichswerten Modernisierungsmaßnahmen in Form kurzgefasster Verbesserungsvorschläge zur energetischen Qualität des Gebäudes. Diese dienen jedoch lediglich der Information und sollen vielmehr einen Anstoß zur ausgiebigen Energieberatung darstellen. Die Modernisierungsmaßnahmen sind für den Eigentümer nicht verbindlich. Mieter können den Vermieter bisher nicht dazu zwingen, die empfohlenen Maßnahmen umzusetzen.