Auf einige Einflussfaktoren kann in einem Wertgutachten nicht abschließend eingegangen werden. Zum einen, weil die Gutachten ohne Entnahme von Materialproben, d.h. zerstörungsfrei erstellt werden, zum anderen, weil das Aufgabengebiet des Sachverständigen begrenzt ist.
Dies betrifft die Prüfung der Altlastenfreiheit und des Baugrundes, statische Fragen der Baukörper, den Schadstoffgehalt von Baustoffen, detaillierte Bauschadensbewertungen oder die Wertermittlung von betriebsspezifischen Einrichtungen. Zu diesen Fragen und Gebiete können auf Wunsch des Auftraggebers qualifizierte Kollegen hinzu gezogen werden.